Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
Jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr eigenständig handeln zu können. Zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz.
Durch eine Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit festzulegen, ob bzw. wie Sie in einer solchen Situation ärztlich behandelt werden möchten. So unterstützen Sie Angehörige und Ärzte bei der Entscheidungsfindung in Ihrem Sinne.
Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit für den Fall einer Betreuungsnotwendigkeit Ihre Interessen im Voraus abzusichern. In dieser Verfügung legen Sie fest, wer im Falle des Falles eine Betreuung übernehmen soll. So können Sie z.B. auch Berufsbetreuer ausschließen.
Umfassende Information zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für der Justiz und für Verbraucherschutz:
www.bmjv.de.