Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools
Die Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools kann sich auf die Höhe der Wasser-/Kanalgebühren auswirken. Alle Einwohner, die einen Swimming- oder größeren Gartenpool besitzen und auch befüllt haben werden gebeten, bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe oder der jeweiligen Gemeindeverwaltung schriftlich (soweit noch nicht geschehen) folgendes zu melden:
- Maße des Pools
- Datum der Befüllung
- Art der Wasserentnahme
- Wasserhöhe
- Wohin wird das Wasser im Herbst abgelassen (Sickerschacht, Kanal, …)
Bitte beachten Sie, dass zur Berechnung der Kanalgebührenermäßigung erst Wassermengen über 12 m³ berücksichtigt werden.
Das entsprechende Formblatt hierfür gibt es bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe (Rathaus II, Zimmer 016, 1. Stock), in den Gemeindekanzleien,
sowie hier zum Ausfüllen und Ausdrucken: Formblatt
zuständige Sachbearbeiterin:
- für die Stadt Buchloe: Frau Martin, Rathaus II, Zimmer 016, 1. Stock, Tel.: 50 01 - 26
- für die Gemeinden Jengen und Lamerdingen, sowie den Markt Waal: Frau Bartl, Rathaus II, Zimmer 016, 1. Stock, Tel.: 50 01 - 58