Aktuelle Unternavigation


Sie sind hier


Bekanntmachungen

Bekanntmachung Grundsteuerbescheide

Soweit keine neuen Grundsteuerbescheide ergehen, behalten die im vergangenen Jahr von der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe erlassenen Grundsteuerbescheide für den Markt Waal ihre Gültigkeit. Die Zahlungen sind wie im Vorjahr zu entrichten. Durch diese Bekanntmachung tritt die gleiche Rechtswirkung ein, als wenn am heutigen Tag ein schriftlicher Steuerbescheid dem Pflichtigen zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG).

Hier finden Sie einen Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu dem Thema.



 


Markt Waal

Marktplatz 1
86875 Waal

Telefon: 0 82 46  2 52
Telefax: 0 82 46  2 22
info@waal.de

Öffnungszeiten Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 16:00 - 18:00 Uhr


nach oben